Arbeitsschutzwissen für die Arbeitsstättenplanung

Neue Planungsinstrumente zur Unterstützung einer arbeitsschutzgerechten Gestaltung bei der Bau-Planung von Arbeitsstätten durch eine bauteilorientierte und maschinenausführbare Aufbereitung des Arbeitsstättenrechts.

Digitalisierung der Arbeitssättenverordnungen

Die Digitalisierung ist ein wichtiger Aspekt für die Integration der projektbezogenen Sachverhalte im komplexen Themenfeld Bauen. Das Forschungsprojekt setzt hieran an und integriert die Vorschriften aus Arbeitsstättenverordnungen in den Planungsalltag. Daraus resultieren Kernelemente die für das Projekt von besonderer Bedeutung sind:

Transformierung papierbasierter Normen

Umsetzung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (z. B. ASR A1.2, A1.8, A2.3, V3a.2) in digitale, maschinenlesbare Formate.

Nutzung des NISO STS-Standard

Einführung der Standards Tag Suite zur Vereinheitlichung und maschinellen Verarbeitung der Regelungen.

Operationalisierung der Vorschriften

Aufbereitung und Konkretisierung der Arbeitsstättenregeln zur direkten Anwendung in digitalen Prüfprozessen.

Identifizierung von Datenschnittstellen

Definition offener Standards für den Datenaustausch zwischen Regelwerken und digitalen Planungsmodellen (z. B. Building Information Modeling (BIM)).

Prozessautomatisierung

Fokussierung auf die automatisierte Überprüfung von arbeitsrechtlichen Anforderungen durch standardisierte Prüfregeln.

Einhaltung des Rechtsrahmen

Sicherstellung, dass die digitale Umsetzung mit geltenden rechtlichen Vorgaben übereinstimmt und den Schutz der Beschäftigten gewährleistet.

Prüfung an digitalen Gebäudemodellen

Im Hinblick auf digitale Arbeitsweisen im Bauwesen ist die Arbeit mit dem Building Information Modeling (BIM) ein wesentlicher Bestandteil für die Kollaboration und Kooperation unterschiedlicher Fachexperten.

Formulierung zielgerichteter standardisierter Anwendungsfälle auf relevante Szenarien wie Fluchtwege, Raumdimensionen und Barrierefreiheit für die modellbasierte Prüfung.

  • Planung von Räumen und Fluchtwegen
  • Koordination der Planungsergebnisse
  • Informationssicherung
  • Prüfung der (Planungs-) Ergebnisse durch Behörden

Verwendung von Building Information Modeling (BIM) zur Erstellung von digitalen Gebäudemodellen

  • Einbeziehung von Industrie-Standards (z. B. Industrie Foundation Classes (IFC)) zur Integration arbeitsrechtlicher Vorgaben in digitale Bauwerksmodelle
  • Aufstellung einer Modellierungsrichtlinie (MRL), zur Berücksichtigung aller notwendigen Gebäudeinformationen, die in den ASRs geregelt sind

Verwendung der PDF-basierten ASRs als Voraussetzung für die Digitalisierung.

  • Analyse der ASRs im Hinblick auf Prüfbarkeit der darin geregelten Inhalte
  • Identifizierung der Regelungsinhalte gemäß DIN EN ISO 23386
  • Überführung der papierbasierten Normen in ein machinenlesbares und -interpretierbares Format (Smart Standards)

Bewertung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten in Bezug auf deren Operationalisierbarkeit sowie anschließende Prüfungsentwicklung.

  • Definition von formalen Prüfregeln im IDS Format, um die Korrektheit der Modellierung zu überprüfen
  • Analyse möglicher mathematischer und geometrischer Operationen zur Überprüfung der Regelungsinhalte der ASRs
  • Aufstellung von fachlichen Prüfregeln und Implementierung dafür notwendiger Algorithmen und Verfahren
  • Visuelle Überprüfung der aufgestellten Regeln anhand der Beispielmodelle

„Schon Werner von Siemens hat Ende des 19. Jahrhunderts erkannt, dass nur gesunde Mitarbeiter, die sich an ihren Arbeitsplätzen sicher fühlen, leistungsfähig und motiviert sind.“

Dieter Mantei

BAuA-Experte für Gefährdungsbeurteilung

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